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 ARCHITEKTUR+STADTFÜHRUNGEN: KÖLN RHEINAUHAFEN  & SCHÄL SICK 

 

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zu den FÜHRUNGEN 
 

  

Sie können Ihre Anfrage unkompliziert über Handy (0160-8043017) oder das  Kontaktformular stellen.
Generell sind auch kurzfristig Führungen vereinbar.

 


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

 

 

1.  Anfragen (unverbindlich) und Buchungen (verbindlich):

1.1   Anfragen und Buchungen können über das Kontaktformular der Webseite www.arctourlive.de, per Email an info@arctourlive.de oder telefonisch (0160-8043017) erfolgen.

1.2   Verbindliche Buchungen können nur vorgenommen werden wenn der fällige Betrag bis spätestens eine Woche vor dem Zeitpunkt der Führung überwiesen wurde.

1.3  Für Anfragen bitte Angaben zu folgenden Punkten machen:

• Ansprechpartner (Anschrift, Mail-Adresse und/oder Telefonnummer)

• Gewünschtes Datum und Tageszeit (Führungen können frühestens um 10:00 beginnen und müssen bis spätestens 20:00 beendet sein.)

• Voraussichtliche Teilnehmerzahl

• Bei Gruppen: Art und Größe der Gruppe (privat o. gewerblich etc.)

1.4  Bei gebuchten Führungen sollte die Gruppenstärke 25 Personen nicht überschreiten. Größere Gruppen können nur angenommen und geteilt werden, wenn eine Kollegin / ein Kollege zu dem gewünschten Termin zusätzlich zur Verfügung stehen kann. Zu diesem Zweck sollte bei größeren Gruppen ab 26 Teilnehmern eine frühzeitige Anfrage erfolgen, mindestens 3 Wochen vor dem gewünschten Termin.
 

 

 

2.  Gruppenführungen

2.1  Gruppen ab 8 bis maximal 25 Teilnehmer können gesonderte Termine buchen. Dies ist auch für Kleingruppen bis 7 Teilnehmer möglich, für Privatpersonen gilt die Honorartabelle Tab.2 (Menüpunkt “FÜHRUNGEN“ der Webseite). Gewerbliche Kunden können ein Honorar über die gegebenen Kontaktmöglichkeiten vereinbaren.

2.2 Sie können von einer gebuchten Führung zurücktreten. Dies sollte im Interesse der Beweisführung schriftlich geschehen.

Bei Rücktritt von gebuchten Gruppenführungen entsteht bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin eine Bearbeitungsgebühr von 15%, mindestens jedoch 15 €. Danach wird der gesamte Preis fällig.

2.3   Sollte der gebuchte Gästeführer aufgrund von Krankheit, eines Unfalls oder ähnlicher nicht vorhersehbare Ereignisse nicht zur Verfügung stehen können, bemüht sich der Veranstalter einen geeigneten Vertreter zu stellen, kann dafür aber keine Garantie übernehmen.

2.4   Bei Hochwasser, Schnee- und Eisglätte, Sturm oder sonstigem Unwetter können Führungen naturgemäß ebenfalls nicht durchgeführt werden.

2.5   Bei Ausfall einer Gruppenführung aufgrund der unter 2.3 und 2.4 aufgeführten Bedingungen wird der volle zuvor vereinbarte Betrag ohne Abzug von Bearbeitungsgebühren zurückerstattet. Sämtliche darüber hinaus entstandene Kosten, wie etwa für die An- und Abfahrt werden nicht erstattet.

2.6   Tritt ein Unwetter erst nach mehr als der Hälfte einer Führung ein und die Führung muss infolgedessen abgebrochen werden und kann auch nicht nach einer kurzen Unterbrechung fortgesetzt werden, gilt die Führung als gehalten und das Honorar wird in voller Höhe fällig. (Anm.: Im Rheinauhafen besteht die Möglichkeit, sich an einigen Stellen vorüber-gehend unterzustellen, wenn Bewohner oder sonstige Nutzer des Rheinauhafens dadurch nicht beeinträchtigt werden.)

2.7   Bei mäßig schlechtem Wetter – dazu zählen Regen und Kälte - wird die Führung gehalten. Sorgen sie in dem Fall bitte für die passende Kleidung.

2.8   Trifft eine Gruppe verspätet zu einem gebuchten Termin ein, so kann der Gästeführer die Führung entsprechend kürzer gestalten, um nachfolgende Termine nicht zu gefährden. Wenn es möglich ist, in solch einem Fall die Führung zeitlich nach hinten zu verschieben, so kann das in beiderseitigem Einvernehmen erfolgen.

Ist die Verspätung so groß dass auch eine verkürzte Führung nicht mehr abgehalten werden kann, verfällt der Anspruch auf die Führung und das Honorar wird in voller Höhe völlig.

 

 

 

3. Führungen für Einzelgäste

3.1 Einzelgäste können bevorzugt an offenen Führungen teilnehmen; diese finden bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl statt. 

3.3  Die Teilnehmerzahl für offene Führungen ist auf 25 Personen beschränkt.

3.4  Private Einzelgäste können auch ausserhalb der angebotenen offenen Führungen Termine vereinbaren, es gelten dann die Konditionen für Kleingruppen. 

 

4.  Leistungen:

4.1  Die Führungen dauern ca. 1,5 Stunden. Die Wegführung kann aktuellen Erfordernissen angepasst und variiert werden, insbesondere wenn zeitgleich weitere Veranstaltungen auf dem Gelände stattfinden.

4.2  Im Preis sind keine Eintrittsgelder für im Hafen ansässige Museen oder andere Veranstaltungsorte enthalten. Ebenfalls sind keine eventuell anfallenden Parkgebühren für die Nutzung der Tiefgarage oder Fahrausweise im VRS enthalten.

 

5.  Haftung:

5.1  Die Teilnahme an den Führungen erfolgt auf eigenes Risiko. Versicherungsschutz ist Sache der Teilnehmer selbst. Überprüfen Sie bitte Ihre bestehenden Versicherungen (Kranken-, Unfall-, Haftpflichtvers).

5.2   Bei Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit haftet der jeweilige Verursacher.

5.3  Beachten Sie bitte, dass im Rheinauhafen Teile des Geländes noch Baustellen sind. Der Zugang zu sämtlichen Baustellen ist nicht gestattet.

5.4   Eltern / Erziehungsberechtigte (EB) haften für ihre / ihnen anvertraute Kinder im Sinne der gültigen gesetzlichen Regelung. Kinder und Jugendliche können nur in Begleitung Erziehungs-berechtigter teilnehmen.

5.5   Für Schäden durch Dritte (nicht an den Führungen Teilnehmende) können keinerlei Schadensersatzforderungen gegen den jeweiligen Tour-Leiter oder die RVG (Rheinauhafen Verwaltungsgesellschaft) geltend gemacht werden.

6    Ausschluss / Nichtteilnahme:

6.1  Alkoholisierten Personen wird eine Teilnahme im Interesse der anderen Teilnehmer und des Vortragenden selbst nicht gestattet.

6.2  Teilnehmer die sich im Lauf der Führung auffällig störend verhalten bzw. die zu Beginn der Führung mitgeteilten, wenigen Regeln wiederholt missachten, können unverzüglich ausgeschlossen werden ohne Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Entgelts.

6.3  Haustiere - z.B. Hunde - können nur bei Einwilligung des jeweiligen Gästeführers vor Ort mitgenommen werden, besser wäre eine vorherige Absprache. Es ist für einen Tour-Leiter nicht einzuschätzen, welche Tiere problemlos sind und welche nicht. In abschätzbaren Fällen (Blindenhund z.B.) ist eine Mitnahme problemlos möglich, es besteht aber kein genereller Anspruch darauf.

 

7    Bezahlung:

7.1  Offene Führungen werden in der Regel bei Veranstaltungsbeginn vor Ort bezahlt.

7.2 Gruppen privater Teilnehmer zahlen - wie Teilnehmer der offenen Führungen - vor Ort in bar.

7.3 Gruppen gewerblicher Kunden: Bezahlung auf Rechnung ohne Abzug

7.4 Buchungsbestätigungen können nur bei Vorabüberweisung des vereinbarten Betrags ausgestellt werden. Beachten Sie hierzu bitte auch die Punkte 2.2 bis 2.8.

8    Datenschutz:

8.1  Der Kunde ist damit einverstanden, dass die für die Abwicklung der vereinbarten Leistungen zur Verfügung gestellten Daten auch weiterhin für die Kundenbetreuung verwendet werden. Kunden die eine Daten-speicherung nicht wünschen, geben dies bitte an. Das Einverständnis zur Datenspeicherung kann auch nachträglich jederzeit widerrufen werden.

8.2  Die Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nicht an Dritte weitergegeben.

9    Salvatorische Klausel:

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Nichtige Bestimmungen sind durch ihnen am nächsten kommende gültige Bestimmungen zu ersetzen.

Stand: April 2012